Es kann immer mal wieder vorkommen das beim Geschlechtsverkehr das gewählte Verhütungsmittel versagt oder man es einfach vergessen hat. In einem dieser Fälle kann es schnell zu einer ungewollten Schwangerschaft kommen. Um einer ungewollten Schwangerschaft entgegenzuwirken besteht die Möglichkeit – die sogenannte – „Pille danach“ einzunehmen. Hier gibt es zwei unterschiedliche Pillen die als Medikament zugelassen sind.
Wirkung & Einnahme
Die „Pille danach“ verzögern oder verhindern den Eisprung – was jedoch eine baldige Einnahme nach dem Missgeschick voraussetzt. Wenn sich einen Eizelle bereits in der Gebärmutterschleimhaut eingenistet hat ist die „Pille danach“ wirkungslos. Je eher sie also die „Pille danach“ einnehmen, umso sicherer ist deren Wirkung. Da diese Medikamente rezeptpflichtig sind, sollten sie schnellstmöglich einen Frauenarzt aufsuchen. Dieser kann dann auch genau abklären ob die „Pille danach“ erfoderlich ist. In vielen Fällen ist die Einnahme beispielsweise auf Grund des Zeitpunktes im Zyklus gar nicht erforderlich.
Sollte es gerade Wochenende oder Feiertag sein, besteht die Möglichkeit eine Notdienstzentrale (findet man in der lokalen Zeitung oder im Telefonbuch) oder ein Krankenhaus aufzusuchen.
Übrigens: Die „Pille danach“ ist KEIN Verhütungsmittel und nur für den Notfall gedacht.
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Was kostet die „Pille danach“?
Der genaue Preis hängt vom Hersteller ab. Die „Pille danach“ mit Gestagen (unofem® und Levogynon® Gelbkörperhormon) kostet etwa zwischen 15,- bis 20,- Euro und kann bis zu 72 Stunden nach dem ungeschützen Geschlechtsverkehr eingenommen werden.
Neben dieser Pillen gibt es eine weitere Art die seit Ende 2009 auf dem Markt ist mit der Bezeichnung EllaOne®. Die Kosten für die EllaOne® liegen bei etwa 35,- Euro und kann bis zu 5 Tage danach eingenommen werden.
Bei gesetzlich krankenversicherten Frauen bis zum 20. Lebensjahr – werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.
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