Was kostet der elektronische Personalausweis 2011

Seit dem 1. November 2010 bekommt man den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Nicht nur die Größe des Ausweises hat sich geändert sondern auch die Möglichkeiten. Der elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat bietet unter anderem einige Online Anwendungsmöglichkeiten wie beispielsweise bei Registrierungsvorgängen, um diese zu vereinfachen.

Weiterhin funktioniert dieser bei Fahrkartenautomaten, Mietservices oder beim einchecken im Hotel sofern integriert.

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Die Gebühr für den Personalausweis beträgt, unabhängig davon ob er mit eingeschalteter oder ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben wird, 28,80 Euro für Bürger und Bürgerinnen ab 24 Jahren und 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren. Bei Neubeantragung eines Personalausweises nach Verlust fällt ebenfalls eine Gebühr von 28,80 Euro an.

Bedürftige Personen können ganz oder teilweise von den Gebühren befreit werden. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, liegt im Ermessen der Kommune.

Mehr zu den Gebühren rund um den neuen Personalausweis erfahren Sie in der Gebührenverordnung zum neuen Personalausweis (PAuswGebV) und über die Gebührentabelle. Mehr zur Befreiung von Gebühren erfahren Sie in der Personalausweisbehörde Ihrer Kommune.

Mehr Informationen über den neuen Personalausweis und dessen Anwendungsmöglichkeiten findet man unter Personalausweisportal.de

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