Was kostet die Hundesteuer in Deutschland?

In Deutschland muss jeder private Hundebesitzer eine sogenannte Hundesteuer bezahlen. In Deutschland zählt die Haltung von Hunden als Luxus und gehört daher zur sogenannten „Luxussteuer“. Die Höhe der Hundesteuer ist von Bundesland zu Bundesland bzw. von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Die Beitragshöhe ist auch abhängig von der Anzahl der Hunde und der Hunderasse. Für Kampfhunde wird oftmals eine deutlich höhere Gebühr verlangt.

Wann wird die Hundesteuer fällig?
Die Hundesteuer wird jährlich an die zuständige Gemeinde gezahlt. Das genaue Fälligkeitsdatum bitte bei der zuständigen Gemeinde erfragen.

Was ist mit der Hundesteuer wenn der Hund abgegeben wird oder verstirbt?In diesen Fällen kann man die zu viel gezahlte Steuer anteilig erstattet werden. Orientieren muss man sich hier am Fälligkeitsdatum der Hundesteuer. In beiden Fällen ist ein Nachweis erforderlich, um zu viel gezahlte Beiträge erstattet zu bekommen. Im Todesfall also eine Bescheinigung vom Tierarzt und einem Verkauf beispielsweise ein Verkaufsvertrag oder ähnliches.

Gewerblich genutze Hundehaltung
Hierbei wird keine Hundesteuer erhoben. Ähnlich ist es bei Bilden-, Jagd- oder Hütehunden.

Was kostet die Hundesteuer in Deutschland?

Die Kosten sind in den einzelnen Bundesländern und Geimeinden unterschiedlich. Daher sollte man sich bei der Gemeinde/Stadt nach der örtsüblichen Hundesteuer erkundigen. Auch erhöhen sich oftmals die Gebühren bei speziellen Hunderassen.

Die Hundesteuer wird jährlich fällig und die Kosten schwanken zwischen etwa 25 – 125,- Euro im Jahr.

Wer die Hundesteuer seiner Region kennt kann gerne den Betrag inkl. Gemeinde am Ende dieses Beitrags im Kommentarbereich posten.

Stoppt die Hundesteuer!!!
In Deutschland zählt die Hundesteuer zur sogenannten Luxussteuer. Da ist klar das es viel darüber zu diskutieren gibt. Inzwischen klagen einige Rechtsanwälte gegen diese Steuer und „Deutscher Tierschutzbund“ hat eine Initiative gegen die Hundesteuer gestartet. Wer mehr darüber erfahren möchte sollte mal hier vorbeischauen: www.stopptdiehundesteuer.de

Hier noch ein etwas vorauf eine Gemeinden ausdrücklich hinweisen:

Nach Art. 14 Kommunalabgabengesetz (KAG) kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre bestraft werden, wer

– der Gemeinde, der die Abgabe zusteht, über abgabenrechtliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder

– die Gemeinde pflichtwidrig über abgabenrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt

und dadurch Abgaben verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile erlangt. Auch der Versuch ist strafbar.

 

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