Jedem kann es mal passieren das man zu schnell fährt und unglücklicherweise auch noch ein Blitzer anwesend war. Erst nachdem man geblitzt wurde wird einem klar was man getan hat und schnell bekommt man ein schlechtes Gewissen. Oft genug kommt es auch vor das man den Blitzer gar nicht bemerkt und sich wundert wenn Post im Briefkasten landet.
Doch was passiert wenn man zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde?
Erstmal wird das Bild, die Geschwindigkeit und die Daten ausgewertet. Das ganze kann eine Weile dauern – teilweise bis zu 3 Monaten. Dann bekommt man irgendwann einen Brief zugestellt. Bis dahin heisst es zittern da viele nicht genau einschätzen konnten wie schnell sie gefahren sind und welche Strafe jetzt droht.
Was kostet es wenn man geblitzt wird?
Stehen die Werte fest wird anhand eines Bußgeldkatalogs geschaut welche Strafe zu erwarten ist. Im Folgenden mal ein Auszug aus dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog 2012:
Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.
(Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)
Ab 40 Euro kommen wenigstens 23,50 Euro Gebühren hinzu.
innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
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Welche Folgen haben die Punkte?
Hat man einen bestimmten Punktestand erreicht, so informiert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das für den Verkehrsteilnehmer zustänige Straßenverkehrsamt und das Straßenverkehrsamt leitet folgende Maßnahmen ein:
- 8 bis 13 Punkte
Verwarnung und Hinweis, freiwillig an einem Aufbauseminar teilnehmen zu können.
- 14 bis 17 Punkte
Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.Falls innerhalb der letzten fünf Jahre ein Aufbauseminar besucht wurde, schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis,- freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
- dass bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
- 18 Punkte
Entziehung der Fahrerlaubnis.
Wer diesbezüglich noch Fragen haben sollte kann sich an das für seinen Wohnort zuständige Straßenverkehrsamt (Fahrerlaubnisbehörde) wenden.
Hinweis zum Aufbauseminar!
Wer freiwillig ein Aufbauseminar besucht, kann nach dem Punktsystem (einmal in 5 Jahren) bis zu 4 Punkte abbauen.
ACHTUNG!
Ab 2013 ändert sich das Punktesystem in Flensburg!
Mehr Infos dazu hier: Das neue Fahreignungsregister